Dazu kommen Bereiche, die fernab des Rheins weit verstreut im Hinterland liegen und ebenso gut den benachbarten Anbaugebieten Franken, Württemberg oder der Hessischen Bergstrasse zugeschlagen werden könnten: etwa das Taubertal oder der Bodensee um Meersburg. Doch die Väter des Deutschen Weingesetzes waren keine Freunde der Differenzierung. Sie glaubten, mit weinbaulichen Großgebilden die Vermarktung des deutschen Weins zu fördern und zu erleichtern. So schufen sie das weinbauliche Monstrum Baden, eines jener Großgebilde, wie es sie unter den europäischen Weinbaunationen praktisch nur in Deutschland gibt: viel zu groß, viel zu heterogen, viel zu unübersichtlich, sich teilweise selbst fremd. Zwar ist dieses Großgebilde in verschiedene Bereiche unterteilt, aber keine der Unterzonen hat das Recht auf eine eigene Herkunftsbezeichnung, wie es in Frankreich und Italien gang und gäbe ist.